1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Der Verantwortliche im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung (im Folgenden: DSGVO) und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:
Mattia Bottazzo | Malermeister
Matthäus-Ginter-Straße 4
72160 Horb am Neckar / Nordstetten
Mobil: 0152 55608153
E-Mail: info@bottazzo-malermeister.de
2. Name und Kontaktdaten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist:
Mattia Bottazzo| Malermeister
Matthäus-Ginter-Straße 4
72160 Horb am Neckar / Nordstetten
Mobil: 0152 55608153
E-Mail: info@bottazzo-malermeister.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Bottazzo Malermeister
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge und Leistungen von Bottazzo Kalksysteme. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2. Angebotserstellung und Pauschale
Für die Erstellung eines Angebots wird eine Pauschale von bis zu 300,00 € brutto berechnet, abhängig von Aufwand, Zeit und Fahrtkosten. Die Höhe legt der Auftragnehmer nach eigener Kalkulation fest.
Die Pauschale ist innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Rechnungserhalt zu begleichen.
Der Auftraggeber wird bei der Kontaktaufnahme (telefonisch oder per E-Mail) ausdrücklich auf diese Pauschale hingewiesen. Erfolgt die Zustimmung telefonisch, wird diese mit der Rechnungsstellung schriftlich bestätigt.
Wird das Angebot bestätigt und die Leistung ausgeführt, wird die gezahlte Pauschale in der Schlussrechnung vollständig angerechnet.
3. Gültigkeit von Angeboten
Angebote sind 7 Arbeitstage gültig. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Angebot als abgelehnt; die Pauschale verbleibt beim Auftragnehmer und wird nicht zurückerstattet.
Erfolgt die Auftragserteilung nach Ablauf der Frist, kann der Auftragnehmer das Angebot nach eigenem Ermessen annehmen. In diesem Fall wird eine Aufwandspauschale von 3 % der Nettosumme berechnet.
Die Auftragsbestätigung muss ausschließlich per E-Mail erfolgen.
4. Vertraulichkeit
Alle Angebote, Kalkulationen, Materialangaben und Preise sind vertraulich und Eigentum des Auftragnehmers.
Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung durch Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung unzulässig.
5. Besichtigungstermine
Besichtigungstermine werden telefonisch oder schriftlich vereinbart.
-
Termine zwischen 07:30–09:00 Uhr sowie 17:00–18:30 Uhr sind für den Auftraggeber kostenlos.
-
Termine außerhalb dieser Zeiten können mit einer Aufwandsentschädigung berechnet werden, sofern dadurch ein Verdienstausfall entsteht.
-
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach Fahrtkosten und der auf dem Objekt verbrachten Zeit.
6. Leistungen
Die im Angebot enthaltenen Leistungen sind verbindlich definiert.
Zusatzleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden separat nach Meisterstundenlohn einschließlich Materialaufwand berechnet und als eigene Position in Rechnung gestellt.
Der Stundenlohn wird im Angebot deutlich ausgewiesen.
7. Termine & Verzögerungen
Verzögerungen, die durch Witterungseinflüsse oder Lieferverzögerungen von Zulieferern entstehen, liegen nicht in der Verantwortung des Auftragnehmers.
Im Falle von Lieferproblemen ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren.
8. Materialien
Vom Auftraggeber gestellte Materialien werden nicht verwendet. Es kommen ausschließlich vom Auftragnehmer ausgewählte Materialien zum Einsatz.
9. Abnahme der Arbeiten
Die Abnahme der Arbeiten erfolgt nach Fertigstellung gemeinsam durch Auftraggeber und Auftragnehmer.
Erfolgt innerhalb von 3 Werktagen nach Fertigstellung keine Rückmeldung zur Vereinbarung eines Abnahmetermins, gelten die Arbeiten als stillschweigend abgenommen.
10. Fotodokumentation
Zur Planung, Kalkulation und Dokumentation ist der Auftragnehmer berechtigt, Fotos der bearbeiteten Flächen anzufertigen.
Dies wird vor Ort mit dem Auftraggeber abgesprochen. Eine Veröffentlichung zu Referenzzwecken erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers.
Fotos werden bis zur erfolgreichen Abnahme gespeichert und danach gelöscht.
11. Zahlungsbedingungen
-
Rechnungen sind innerhalb von 7 Arbeitstagen ohne Abzug zu begleichen.
-
Mit vollständiger Zahlung der Rechnung gilt der Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer als erfüllt und abgeschlossen.
-
Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren erhoben werden, deren Höhe der Auftragnehmer festlegt.
-
Ab einer Auftragssumme von 5.000,00 € brutto ist eine Abschlagszahlung von 20 % der Nettosumme fällig. Diese wird in der Schlussrechnung angerechnet.
12. Einstellung der Arbeiten durch den Auftraggeber
Wird der Auftrag während der Ausführung durch den Auftraggeber eingestellt, sind die bis dahin erbrachten Arbeitsstunden sowie das verwendete Material in voller Höhe zu bezahlen.
Nach Bezahlung geht das Material in das Eigentum des Auftraggebers über.
Eine weitergehende Haftung, insbesondere die gesetzliche Gewährleistung, entfällt in diesem Fall.
13. Haftungsausschluss
-
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
-
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Vorarbeiten des Auftraggebers oder Dritter entstehen.
-
Werden Leistungen aus dem Angebot vom Auftraggeber selbst ausgeführt, übernimmt der Auftragnehmer hierfür keine Haftung.
14. Verdeckte Mängel
Verdeckte Mängel, die erst während der Arbeiten sichtbar werden und für die ordnungsgemäße Ausführung der vereinbarten Leistungen behoben werden müssen, werden nach Stundenlohn, Aufwand, Zeit und Materialkosten zusätzlich berechnet.
15. Musterplatten
-
In unserer Ausstellung stehen kleine Musterplatten zur Ansicht zur Verfügung. Diese bleiben vor Ort und können nicht mitgenommen werden.
-
Wünscht der Auftraggeber eine größere Musterplatte, als in der Ausstellung vorhanden, wird diese individuell angefertigt. Der Preis hierfür beträgt 150,00 € netto.
-
Bezahlte Musterplatten gehen in das Eigentum des Auftraggebers über.